Montag, 06. Mai 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


„Google Books“ unterliegt vor französischem Gericht

Das Pariser Landgericht (Tribunal de Grande Instance) hat in einer Entscheidung vom 18. Dezember 2009 dem US-Internetriesen Google untersagt, weiterhin Bücher ohne Erlaubnis einzuscannen. Geklagt hatte die Verlagsgruppe La Martinière, die vom französischen Verlegerverband SNE (Syndicat national de l'édition) und dem Schriftstellerverband SGDL (Société des Gens de Lettres) unterstützt wurde.

Das Pariser Gericht verurteilte Google wegen Verstoßes gegen das französische Urheberrecht zu einer Schadenersatz-Summe von 300.000 Euro. Binnen 30 Tagen nach Zustellung des Urteils soll der Suchmaschinenriese die Bücher der La Martinière-Verlagsgruppe aus dem Internet nehmen, wie das Börsenblatt des Deutschen Buchhandels berichtet, sonst droht pro Tag ein Bußgeld von 10.000 Euro.

Google kündigte bereits an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.


zurück

(al) 30.12.2009



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine