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OLG Köln: Unitymedia Hessen muss Werbeaussagen zurücknehmen

Die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG darf nicht mehr mit der Aussage werben, „...im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten hinweg liegt Unitymedia vorn". Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Die Deutsche Telekom hatte die Aussagen eines Werbeprospekts des Kabelnetzbetreibers als irreführend beanstandet und auf Unterlassung geklagt. Das OLG Köln gab der Telekom nun in der Berufung überwiegend Recht.

Die Werbeaussage „Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten (DSL 2000, 6000 und 16.000) hinweg liegt Unitymedia vorn" sei irreführend, weil dem Verbraucher entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten eine überregionale Verfügbarkeit des Angebots und ein Spitzenplatz gerade der Unitymedia Hessen bei allen Anschlussgeschwindigkeiten suggeriert werde. Wer sein Angebot auf einige örtlich begrenzte Ballungsräume beschränke, könne nicht den Spitzenplatz im Deutschland-Durchschnitt für sich beanspruchen, so das Gericht. Auch die weitere Aussage, wonach der Kabelnetzbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen hätte, sei als isoliertes Zitat aus dem Testergebnis irreführend. Untiymedia habe sich im Test eher im Mittelfeld der Anbieter von „DSL-Alternativen" bewegt.

Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Senat nicht zugelassen. Beide Parteien können jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.


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(al) 11.01.2010



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