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Computerhersteller einigen sich über PC-Vergütung

In der Auseinandersetzung um die Regelung der urheberrechtlichen Abgabepflicht für PCs in Deutschland wurde nun eine Einigung erzielt. Der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH), mit Sitz in Böblingen, hat sich mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) über die Höhe der Vergütung für die private Vervielfältigung für PCs verständigt. Demnach werden in dem Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner und 12,15 Euro für PCs ohne Brenner an die ZPÜ abgeführt. Auch eine nachträgliche Abgabenzahlung für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden, ist Bestandteil der Vereinbarung. Gleichzeitig werden die Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verwertungsgesellschaften von Herstellern und Importeuren für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangten, für erledigt erklärt.

Der bei der GEMA angesiedelte Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften ZPÜ zieht die urheberrechtlichen Abgaben im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten als Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien ein.


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(al) 13.01.2010



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