Sonntag, 05. Mai 2024

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DL-InfoV in Kraft – Dienstleister müssen zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen

Am 17.05.2010 ist die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Dienstleister müssen nun vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder vor der Erbringung einer Dienstleistung – also auch auf ihrer Homepage - weitergehende Informationen als bisher bereithalten. Dabei unterscheidet die Verordnung Informationen die allgemein oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen. Zu den allgemeinen Informationen auf der Homepage gehören ein vollständiges Impressum, eine korrekte Widerrufsbelehrung, eine Datenschutzerklärung und korrekte Preisauszeichnungen.

Die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung im Wortlaut: DL-InfoV vom 12.03.2010


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(al) 19.05.2010



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