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„Was drin ist, muss draufstehen“ – LG Koblenz untersagt 1&1 irreführende Werbung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich am Dienstag (18.05.2010) in einem Verfahren gegen den Internetdienstleister 1&1 durchsetzen können. Das Landgericht Koblenz entschied, Unternehmen dürften Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen.

Die 1&1 Internet AG mit Sitz in Montabaur bot in diesem Fall Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm an. Dabei ging nur aus einem kleinen Hinweis hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Angebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Die Verbraucherschützer vertraten vor dem Landgericht die Auffassung, dass der Anbieter dem Kunden hier keine Vergünstigung gewähre. Vielmehr diene er ihm eine Art Probeabonnement an. Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht Koblenz an.


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(al) 21.05.2010



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