Aktuelle Ausgabe
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im April einer Klage der Focus Magazin Verlag GmbH und einer Redakteurin gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben. Das Magazin „FOCUS-SCHULE" hatte vom Ministerium Kultus, Jugend und Sport presserechtliche Auskünfte über Schuldaten, aufgeschlüsselt nach einzelnen Schulen im Land gefordert.
Das Verwaltungsgericht verurteilte das Land Baden-Württemberg nun dazu dem Elternmagazin Informationen zu erteilen über die durchschnittlichen Abitursnoten an den einzelnen Gymnasien im Land Baden-Württemberg in den Jahren 2006 bis 2009, die nach Jahrgangsstufen geordnete Quote derjenigen Schüler, die in den Jahren 2006 bis 2009 an den einzelnen Gymnasien im Land Baden-Württemberg das jeweilige Klassenziel nicht erreicht haben und die Quoten der Schüler, die ohne den vorgesehenen Abschluss von allen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien im Land Baden-Württemberg in den Schuljahren 2007/2008 und 2008/2009 abgegangen sind.
Gegen die betreffenden Urteile kann Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.
(al) 25.05.2010
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