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Verfassungsbeschwerde gegen spickmich.de abgelehnt

Die Auseinandersetzung zwischen einer Lehrerin und dem Bewertungsportal spickmich.de wurde jetzt durch das Bundesverfassungsgericht beendet. Die Verfassungsrichter nahmen die Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VI ZR 196/08) nicht zur Entscheidung an.

Die Schüler-Bewertungen würden Meinungsäußerungen darstellen, die die berufliche Tätigkeit der Lehrerin beträfen, urteilte der Bundesgerichtshof im Juni vergangenen Jahres. Einzelne würden in diesem Fall grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießen. Die Äußerungen auf spickmich.de seien weder schmähend noch der Form nach beleidigend. Dass die Bewertungen anonym abgegeben würden, mache sie nicht unzulässig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden sei. Die Meinungsfreiheit umfasse grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.

Tino Keller, einer der Initiatoren von spickmich.de, erklärte hierzu: „Das Bundesverfassungsgericht hat klar bestätigt: Lehrer müssen sich einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen. Mehr Transparenz verbessert das Schulsystem in Deutschland und Bewertungen der Schul- und Lehrerqualität sind dazu unbedingt notwendig.“


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(al) 28.09.2010



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