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Landesmedienanstalten verhängen Bußgelder gegen Call-In-Moderatoren

Der Fernsehsender SPORT 1 (vormals Deutsches Sportfernsehen) wird wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung kräftig zur Kasse gebeten. In ihrer Sitzung Ende September verhängte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten Bußgelder in Höhe von insgesamt 80.000 Euro gegen den Spartensender. SPORT 1 hatte in fünf Gewinnspielsendungen von November 2009 bis Februar 2010 unter anderem irreführende oder falsche Aussagen zu den Gewinnspielen getroffen und unzulässigen Zeitdruck aufgebaut. Erstmals wurden von der Kommission nun auch Bußgelder gegen zwei Moderatoren verhängt. Sie sollen wegen irreführender Aussagen zu den Gewinnspielen jeweils 2.500 Euro zahlen.

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(al) 01.10.2010



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