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Bundestags-Fernsehen hat keine Zulassung

Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestags ist in seiner jetzigen Form ein Rundfunkangebot und benötigt daher eine rundfunkrechtliche Zulassung. Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) mitteilte, könne eben diese Zulassung nicht erteilt werden, da der Programmanbieter ein Verfassungsorgan ist. Laut § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags könnten juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine Rundfunkzulassung bekommen. Thomas Fuchs, Vorsitzender der ZAK, teilte dieses Beratungsergebnis der Kommission in der vergangenen Woche dem Präsidenten des Deutschen Bundestags und dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder mit.

„Der Bundestag handelt in einem rechtsfreien Raum. Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle anderen Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu informieren. Derzeit gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen“, so Fuchs.

Das Bundestags-Fernsehen überträgt bereits seit 1990 Plenar- und Ausschusssitzungen des Deutschen Bundestags, zunächst nur hausintern, später dann verschlüsselt. Erst seit Januar 2011 wird das parlamentarische Fernsehangebot stärker redaktionell gestaltet und unverschlüsselt über Webstream verbreitet.


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(al) 21.03.2011



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