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US-Gericht weist „Google Books“-Vergleich zurück

In der Auseinandersetzung zwischen den US-Verbänden Authors Guild und Association of American Publishers (AAP) und dem Suchmaschinenbetreiber Google Inc. um die Digitalisierung und Verbreitung von Büchern und Texten im Internet gibt es einen neuen Aufschub. Das zuständige New Yorker Bezirksgericht hat einen weiteren Vergleichsvorschlag für das so genannte „Google Book Settlement" zurückgewiesen.

Richter Denny Chin betonte in einer 48-seitigen Stellungnahme, die Vereinbarung ginge einfach zu weit. Google würden damit beträchtliche Rechte gewährt, ganze Bücher ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zu verwerten. Zudem verschaffe die Vereinbarung dem Suchmaschinen-Giganten einen signifikanten Wettbewerbsvorteil. Richter Chin gab hier den Hinweis, die Chancen auf eine Anerkennung würden sich verbessern, wenn den Rechteinhabern statt einer „Opt-out" Klausel die Möglichkeit eines „Opt-in" geboten würden. Das weitere Vorgehen wird nun in einer Anhörung am 25. April erörtert werden.


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(al) 25.03.2011



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