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Verstoß gegen die Werberichtlinien – ZAK rügt Sat.1 und Sport1

Die Medienanstalten haben mehrere Fälle von unzulässigen Werbeformen in den Programmen von Sat.1, Sport1 sowie den türkisch sprachigen Kanal Avrupa und Türkshow beanstandet. Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) am Mittwoch (10.08.11) mitteilte, hatte Sat.1 im Frühjahr einen neuen Trailer im Rahmen einer Image-Kampagne mit Sängerin Kylie Minogue eingesetzt, der Werbung für die Automarke VW einband. Zudem folgte dem Trailer in einigen Fällen ein Werbespot für das VW-Cabrio, in dem die Sängerin ebenfalls zu sehen war. Nach Auffassung der ZAK stellte dies eine unzulässige Vermischung von Werbung und Programm dar: Für den Zuschauer sei die Werbung im Image-Trailer weder leicht zu erkennen noch deutlich vom redaktionellen Teil des Programms unterscheidbar.

Der Sender Sport1 wurde beanstandet, weil er im Februar bei der Übertragung des englischen Fußball-Ligacups mehrfach Sponsoringhinweise und einen Werbespot des Sportwettenanbieters „bet-at-home.com“ ausgestrahlt hatte. „bet-at-home.com“ ist in Deutschland nicht zugelassen. Somit verstieß der Sender gegen das Werbeverbot für unerlaubtes Glücksspiel.

Kanal Avrupa führte die Zuschauer nach Ansicht der Medienhüter mit einem Beitrag zum Thema „Schnarchen“ in die Irre. Hier wurde eine so genannte Nasenklammer ausführlich mit Preis und entsprechendem Verweis auf die Website des Herstellers vorgestellt. Außerdem erwähnte der Sender in einem Bericht über Immobilienangebote in Bodrum nicht nur die Preise von Häusern, sondern stellte auch die zuständige Agentur und deren Eigentümer vor.


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(al) 11.08.2011



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