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Hamburger Datenschutzbeauftragter erklärt IVW-Mess-Software für datenschutzkonform

Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, hatte seinen Internetauftritt beim Stadtportal hamburg.de im Januar abgeschaltet, nachdem bekannt geworden war, dass die Software zur Reichweitenmessung des Betreibers INFOnline nicht mit den datenschutzrechtlichen Regeln vereinbar war. Das Messsystem wird von der Bonner INFOnline GmbH im Auftrag der Interessengemeinschaft zur Festlegung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) betrieben. Datenschützer sahen in dem Tracking-Verfahren die Gefahr, dass Bewegungsprofile von Nutzern angelegt werden könnten. Wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte nun mitteilt, haben sich alle Beteiligten auf eine datenschutzfreundliche Anpassung des so genannten SZM-Verfahrens (Skalierbares Zentrales Messsystem) geeinigt.

So werden die IP-Adressen der erfassten Nutzer vor jeder weiteren Verarbeitung um das letzte Oktett gekürzt, um den Personenbezug zu entfernen. Die gesetzlich vorgeschriebene Widerspruchsmöglich kann unter http://optout.ivwbox.de/ ausgeübt werden. Zudem wurden die vertraglichen Beziehungen zwischen Seitenbetreiber als Auftraggeber und INFOnline an die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes angepasst und eine entsprechende Muster-Datenschutzerklärung bereitgestellt.

“Die Änderung des SZM-Verfahrens durch INFOnline stellt einen entscheidenden Schritt für mehr Datenschutz bei der Reichweitenmessung im Internet dar“, erklärte Prof. Dr. Caspar. „ Jeder Nutzer kann nun selbst darüber entscheiden, ob sein Besuch auf einer Webseite in die Statistik eingeht und durch das SZM-Verfahren erfasst wird.“

SZM-Datenschutzerklärung der IVW


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(al) 12.08.2011



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