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Werbung für E-Postbrief ist irreführend

Die Deutsche Post AG darf, laut einer Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), nicht mehr damit werben, der E-Postbrief sei „so sicher und verbindlich wie der Brief“ und er übertrage „die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet“. Das Landgericht Bonn kam nach einer Klage der Verbraucherschützer zu der Auffassung, die Werbeaussagen erweckten den Eindruck, dass auch rechtlich relevante Erklärungen verbindlich mit dem E-Postbrief versendet werden könnten. Dies sei jedoch nicht immer der Fall.

In einigen Fällen sei für eine rechtsverbindliche Erklärung die Schriftform zwingend vorgeschrieben, etwa bei der Kündigung eines Wohnungsmietvertrages. Der Brief müsse dabei eigenhändig unterschrieben sein. Fehle die Unterschrift, gelte die Erklärung als nicht abgegeben. Das Schriftformerfordernis könne bei der elektronischen Kommunikation nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Diese Möglichkeit bestehe beim E-Postbrief jedoch nicht. Verbraucher könnten durch die falsche Annahme, elektronische Post sei so verbindlich wie ein Brief, Fristen versäumen und erhebliche Nachteile erleiden.

Quelle: vzbv


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(al) 16.08.2011



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