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Telemediengesetz: Bundesrat fordert „Löschknopf“ in sozialen Netzwerken

Im Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes verlangt der Bundesrat einen besseren Schutz der Daten von Nutzern sozialer Netzwerke. Diensteanbieter sollen verpflichtet werden, eine „Löschfunktion bereitzuhalten, die es dem Nutzer ermöglicht, die Löschung seines Nutzerkontos jederzeit selbst zu veranlassen“. Dazu müsse das Bedienelement leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Außerdem sollten Löschroutinen installiert werden, mit denen über längere Zeit nicht genutzte Konten automatisch gelöscht würden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Informationspflichten des Diensteanbieters zu verstärken. Nutzer müssten jederzeit und auch ohne technisches Hintergrundwissen die Möglichkeit haben, datenschutzrechtliche Informationen zu erhalten. Bei einer Neuanmeldung eines Nutzers sollten Anbieter sozialer Netzwerke standardmäßig die höchste Sicherheitsstufe vorinstallieren. Der Nutzer könne diese dann lockern, wenn es dies möchte.

Die Bundesregierung gibt sich in ihrer Stellungnahme zur Gesetzesinitiative des Bundesrats vorsichtig. Zwar teile man die Ansicht, dass insbesondere mit Blick auf einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz ein besonders hohes Datenschutzniveau angestrebt werden sollte, zunächst sei jedoch die geltende Rechtslage auf möglichen Handlungsbedarf hin zu überprüfen. Zudem weist die Bundesregierung auf ein „erhebliches Durchsetzungsproblem“ hin und spricht sich dafür aus die Löschungsansprüche auf europäischer Ebene zu regeln. Dies hätte den Vorteil, dass eine solches Recht auch für ausländische Anbieter gelten würde.

Gesetzentwurf Drucksache 17/6765 (03.08.2011)
Stellungnahme der Bundesregierung


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(al) 18.08.2011



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