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Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Entscheidung des Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), einen Wahlwerbespot der NPD nicht zu senden, bestätigt: Der Spot erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die Wahlwerbung erwecke den Eindruck, dass ausschließlich Menschen ausländischer Herkunft die im Spot genannten und gezeigten Straftaten begingen, teilte der Sender mit. Er sei damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden.
„Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden“, erklärte rbb-Intendantin Dagmar Reim.
Die NPD kann gegen den Gerichtsbescheid noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
(al) 19.08.2011
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