Samstag, 04. Mai 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


GEMA und BITKOM einigen sich über Online-Musik-Vergütungen

Der Hightech-Verband BITKOM und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Wie beide Organisationen mitteilten, regelt der Vertrag die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, BITKOM-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt.

"Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter", erklärte BITKOM-Vizepräsident Volker Smid (Foto links). Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker (Foto rechts) sagte: "Der Vertragsabschluss ist für die GEMA-Mitglieder sehr erfreulich. Die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden."

Kunden können die Songs künftig länger im Internet vorhören. "In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich", so Smid. "Die Verbraucher bekommen so einen besseren Eindruck von den Liedern vor dem Kauf."

Der neue Gesamtvertrag von BITKOM und GEMA, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können", so BITKOM-Vizepräsident Smid. "Dadurch werden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer sehr viel attraktiver als bisher."

Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden BITKOM und GEMA ihre Verhandlungen weiter fortsetzen. Ebenso laufen Verhandlungen für Online-Videoangebote.


zurück

(al) 09.12.2011



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine