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"Einkauf aktuell": Urteil des LG Lüneburg zu Postwurfsendungen

Die Deutsche Post darf gemäß der Entscheidung des Landgerichts ihre Postwurfsendung Einkauf aktuell nicht an Empfänger verteilen, die das ausdrücklich untersagt haben (Aktenzeichen: 4 S 44/11). Im verhandelten Fall hatte ein Empfänger der Deutschen Post schriftlich mitgeteilt, dass er Einkauf aktuell nicht erhalten wolle. Das Unternehmen reagierte mit einer E-Mail, in dem es den Empfänger aufforderte, mit einem Aufkleber auf dem Postkasten deutlich zu machen, dass er keine kostenlose Werbung wünsche. Daraufhin antwortete der Kläger, dass er dazu nicht bereit sei und forderte erneut, von der Verteilung des Prospekts ausgenommen zu werden. Weiterlesen auf markenartikel-magazin.de ...


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(al) 12.12.2011



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