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Die Richter des ungarischen Verfassungsgerichts haben am Montag (19.12.2011) die verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit durch das umstrittene Mediengesetze aus dem Jahr 2010 gerügt. Wie das Branchenportal beck.de mitteilt, beanstandete das Gericht zudem die Bestimmungen, die es der neu geschaffenen Medienbehörde NMHH ermöglichen, Print- und Internet-Medien inhaltlich zu überwachen ggf. zu bestrafen.
Das Verfassungsgericht setzte entsprechende Passagen des Gesetzes mit Wirkung zum 31.05.2012 außer Kraft. Dies gelte auch für die den Medien auferlegte Verpflichtung, der Medienbehörde NMHH auf Wunsch sämtliche Geschäftsdaten zur Verfügung zu stellen.
(al) 21.12.2011
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