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EU-Kommission kritisiert Überschreitung der TV-Werberegeln

Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche ihren ersten Bericht über die Anwendung der „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke.

Der Anteil von Werbe- und Teleshoppingspots im Fernsehen darf laut AVMD-Richtlinie 12 Minuten pro Stunde nicht überschreiten. Wie die Kommission feststellt, hat die Anwendung dieser Vorschrift zu verschiedenen Werbeformaten geführt. So wurden in Spanien verschiedene Formen der Fernsehwerbung eingeführt, die von den spanischen Behörden jedoch nicht als Werbespots eingestuft wurden. Der Gerichtshof stellte hingegen fest, dass diese Formen der Fernsehwerbung sehr wohl als Werbespots anzusehen seien und folglich unter die 12-Minuten-Vorschrift fallen.

Die Kommission überprüfte nun die Werbepraktiken in acht Mitgliedstaaten. Da in einigen Mitgliedstaaten die 12-Minuten-Begrenzung von Werbespots regelmäßig überschritten wurde, übermittelte die Kommission den betreffenden Mitgliedstaaten Verwaltungsschreiben. Die Diskussionen in dieser Angelegenheit seien noch nicht abgeschlossen, heißt es in einer Mitteilung. Die Kommission werde weiterhin überwachen, ob die Mitgliedstaaten die 12-Minuten-Regel einhalten, und erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Bisher haben 25 EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie vollständig umgesetzt. Polen und Belgien müssen ihre Rechtsvorschriften noch anpassen.

Für Kommissions-Vizepräsidentin Neelie Kroes beschäftigen sich die wichtigsten im AVMD-Bericht behandelten Fragen mit Werbepraktiken und der Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (sprich internetfähiges Fernsehen). Die Kommission wird nun in der zweiten Hälfte diesen Jahres eine öffentliche Konsultation zu Connected-TV durchführen und im Jahr 2013 ihre Leitlinien für die Fernsehwerbung überarbeiten. „Der Bericht zeigt, dass die AVMD-Richtlinie funktioniert, aber es ist klar, dass wir angesichts neuer Entwicklungen, die mit dem Internet zusammenhängen, wie etwa Connected-TV, am Ball bleiben müssen”, so Kroes.


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(al) 08.05.2012



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