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Geplante Änderungen im Heilmittelwerberecht stoßen auf Kritik

Die am vergangenen Montag (11.06.2012) im Gesundheitsausschuss diskutierte Arzneimittel-Novelle (Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und andere Vorschriften) erntete nicht nur Zustimmung. Besonders die Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an die europäische Rechtsprechung stieß bei der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bundesärztekammer auf Kritik.

Die Verbraucherschützer bemängelten - laut Mitteilung des Bundestags - in diesem Zusammenhang die geplanten Lockerungen des Werbeverbots im Bereich nicht verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Möglichkeit für Hersteller, künftig für nicht verschreibungspflichtige Schlaf- und Beruhigungsmittel zu werben, schaffe „eine neue Sorglosigkeit“ bei Verbrauchern im Hinblick auf diese Produkte, betonten die Verbraucherschützer. „Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel haben Nebenwirkungen und bergen bei längerer oder übermäßiger Einnahme beträchtliche Risiken“. Bedenkenloser Konsum nach dem Motto „rezeptfrei also harmlos“ könne zu „Organschäden, Sucht und Tod führen“, heißt es in einer Stellungnahme.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe kritisierte zudem die vorgesehene Möglichkeit, bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten „mit Patientenschicksalen zu werben“.

Für die Bundesärztekammer bemängelte die Prof. Ursula Gundert-Remy das Vorhaben, das Verbot der Werbung mit Gutachten abzuschaffen. Es bestehe die Gefahr, dass nur positive Gutachten zur Werbung herangezogen würden und damit das Vertrauen im Arzt-Patienten-Verhältnis beeinträchtigt werde, so Gundert-Remy.

Gesetzentwurf Drucksache 17/9341 vom 18.04.2012


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(al) 12.06.2012



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