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LG Berlin: Bushido muss 8.000 Euro Entschädigung zahlen

Das Landgericht Berlin hat den Rapper Bushido zur Zahlung einer Entschädigung von 8.000,- Euro an eine Teilnehmerin der TV-Container-Show „Big Brother“ verurteilt. Bushido hatte sich auf seinen Facebook-, Twitter- und MySpace-Seiten abfällig über die Frau geäußert.

Die Richterin wertete die Äußerungen als Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch bewusst bösartig überspitzte Kritik. Bei der Würdigung der Äußerungen in den Urteilsgründen hob sie hervor, Äußerungen von Rappern wie dem Beklagten würden „mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen“. Andererseits habe sich die Klägerin durch die Teilnahme am Containerleben im Fernsehprogramm gezielt der Öffentlichkeit ausgeliefert und sich in eine deprivatisierte Situation begeben. Die Klägerin hatte im Prozess eine Geldentschädigung von mindestens 100.000,- EUR verlangt.

Der Versuch der Parteien, den Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden, war fehlgeschlagen. Wegen einer weiteren Vertragsstrafenforderung in Höhe von 20.000,- EUR wies das Landgericht die Klage ab.


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(al) 24.08.2012



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