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Amtsgericht Frankfurt bestätigt „GEMA-Vermutung“

Der Verein Musikpiraten e.V. mit Sitz in Kelsterbach hat vor dem Amtsgericht Frankfurt eine Niederlage erlitten. Wie die Musikpiraten mitteilten, verklagte die GEMA den Verein auf Zahlung von Lizenzgebühren. Dabei ging es um eine CD, deren Musikstücke unter Creative Common Lizenz stehen. Da der Titel „Dragonfly“ auf dieser CD unter Pseudonym veröffentlicht wurde, verweigerte die GEMA die Bestätigung, dass der Song GEMA-frei ist, und verklagte den Verein vor dem Amtsgericht Frankfurt.

Die Verwertungsgesellschaft begründete ihre Zahlungsforderung mit der so genannten „GEMA-Vermutung“. Demnach könne sie aufgrund des Pseudonyms keine Überprüfung des Urhebers vornehmen. Das Amtsgericht Frankfurt hat am Montag (27.08.2012) der Klage in erster Instanz stattgegeben, aber eine Berufung an das Landgericht zugelassen.

»Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Die heutige Niederlage vor dem Amtsgericht Frankfurt ist ein harter Schlag in das Gesicht der Creative Commons-Szene. Es erklärt, dass die Creative Commons-Lizenzen nur gelten, wenn die Urheber auf ihr Recht auf eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung verzichten«, erklärte Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten.

Man warte nun auf die Zustellung der schriftlichen Begründung des Urteils, um die weitere Verteidigung zu planen. Eine Berufung wolle der Verein aber auf jeden Fall einreichen, da die Musikpiraten eine grundsätzliche Klarstellung anstreben.


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(al) 28.08.2012



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