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Verbraucherschützer mahnen Facebook erneut ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Facebook zur Unterlassung aufgefordert, da das im Juli 2012 eingeführte App-Zentrum vom Nutzer keine Einwilligung zur Weitergabe von Daten erfragt. Die Nutzer erhielten vor der Installation einer App weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden. Noch werde sichergestellt, dass der Nutzer in die Datenweitergabe und -nutzung einwilligt. Stattdessen wird durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder „An Handy schicken“ die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt. Lediglich unterhalb des Buttons befinde sich in kleiner hellgrauer Schrift eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter.

So räumen sich, wie die Verbraucherschützer mitteilen, die Drittanbieter zum Beispiel das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers schreiben zu können. Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung sei nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt – nach Auffassung des vzbv ein klarer Verstoß gegen das Telemediengesetz.

Diesen Verstoß habe der Bundesverband nun abgemahnt und Facebook eine Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 4. September 2012 eingeräumt. Die Abmahnung erfolgt im Rahmen des vzbv-Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanziell gefördert wird.


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(al) 28.08.2012



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