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Kabinett beschließt neuen Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (29.08.2012) den neuen Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger beschlossen. Dazu Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto links): „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Urheberrecht entschlossen weiter zu entwickeln. Presseverleger sollen im Internet besser geschützt werden. Deswegen erhalten sie jetzt für ihre Online-Angebote ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses gewährt Presseverlegern eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen.

Gewerbliche Suchmaschinenanbieter und gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte im Internet nach Art einer Suchmaschine aufbereiten, werden künftig für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen müssen. Damit werden Presseverlage an den Gewinnen von Internet-Diensten beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Sofern diese Anbieter keine Lizenz für die Nutzung erworben haben, können Presseverlage Unterlassung der Nutzung verlangen. Die Zahlungspflicht beschränkt sich nach dem Gesetzentwurf auf die gewerblichen Anbieter von Suchmaschinen und gewerbliche News-Aggregatoren, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten.

Die Neuregelung bedeutet damit keine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten anderer Nutzer und für Verbraucher. Ihre Rechte und Interessen werden durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht berührt. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien, Verbände, private und ehrenamtliche Nutzer, können auch in Zukunft online zugänglich gemachte Presseartikel nutzen. Selbstverständlich bleiben auch das Verlinken, Zitieren und das Lesen am Bildschirm wie bisher erlaubt.

Der Informationsfluss im Internet wird durch das neue Gesetz daher nicht beeinträchtigt werden. Die Urheber der Presseartikel – also etwa Journalisten – sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts durch die Presseverleger erhalten."

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ begüßten den Beschluss. Sie unterstützen den Ansatz des Entwurfs, gewerbliche Suchmaschinen und Aggregatoren von Presseerzeugnissen in den Mittelpunkt der Regelung zu stellen.

Für Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbands BITKOM (Foto rechts), gibt es weder einen gesellschaftlichen noch einen politischen Konsens über die Notwendigkeit dieses neuen Schutzrechtes: „Die Bundesregierung will das Gesetz gegen die grundsätzliche Kritik von Unternehmen, Bloggern und Internetexperten durchsetzen. Sie plant damit einen weltweit einmaligen Alleingang, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussendet: Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht! Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt."

„Der Gesetzentwurf lässt offen, welche Dienste gemeint sind", so Dr. Rohleder weiter. „Diese Rechtsunsicherheit wird dazu führen, dass innovative Online-Angebote im Bereich der Medienbeobachtung oder der Aggregation von Inhalten vom deutschen Markt vertrieben werden."

Entwurf - Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes


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(al) 29.08.2012



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