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Patentrecht: Abläufe verbessern - Gebühren erhöhen

Die Bundesregierung will den Aufwand bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte senken. Das teilte der Bundestag in der vergangenen Woche mit. Um die Verfahrensabläufe – einschließlich der EDV – den neuen Verfahrensstrukturen anzupassen, entstehe beim Deutschen Patent- und Markenamt „ein einmaliger Vollzugsaufwand in Höhe von voraussichtlich 500.000 Euro", so der Gesetzentwurf zur „Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (BT-Drucksache 17/10308).

Die entstehenden Kosten sollen durch die Erhöhung der Recherchegebühr um 50 Euro auf 300 Euro pro Recherche kompensiert werden. Abgesehen von dieser Erhöhung sollen der Wirtschaft keine zusätzlichen Kosten entstehen. „Im Gegenteil ist alleine durch die Umstellung auf die elektronische Akteneinsicht eine jährliche Kostenersparnis in Höhe von 450.000 Euro zu erwarten", heißt es in der Vorlage weiter. Der Bundeshaushalt werde durch die Gesetzänderung nicht belastet.

Das Gesetz bezwecke „eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt und bei den Anmeldern gewerblicher Schutzrechte." Ergänzend sollen Anpassungen im Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Patentkostengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Geschmacksmustergesetz und im Gesetz über internationale Patentübereinkommen vorgenommen werden. Für Unternehmen würden weder Informationspflichten eingeführt noch erweitert.


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(al) 31.08.2012



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