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„taz“ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen

Das Landgericht Berlin hat dem Buchautor Thilo Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Die „taz“ darf die strittigen Äußerungen aus einer Kolumne vom 6. November 2012 nicht mehr verbreiten.

Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die Formulierung „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“. Die hiergegen gerichtete Klage des Autors wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war erfolgreich, teilte das LG Berlin mit.

Die „taz“ werde, so blogs.taz.de, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung prüfen, sobald die Entscheidungsgründe vorlägen.


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(al) 19.08.2013



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