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Neue Klagen gegen Rundfunkbeitrag angekündigt

Die Kontroverse um den seit Januar 2013 gültigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist noch lange nicht beigelegt. Zwei neue Klagen werden bald in Bayern das Verwaltungs- und Verfassungsgericht beschäftigen.

Der Düsseldorfer Steuerrechtler Prof. Dr. Thomas Koblenzer kündigte am Sonntag (18.08.2013) an, er werde für seine Münchener Mandantin eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen.

In Bayern kann die so genannte Popularklage auch von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden, wenn sie der Auffassung sind, eine Rechtsnorm des bayerischen Landesrechts schränke die Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig ein.

Gegenüber dem Nachrichtenmagazin „FOCUS“ erklärte Koblenzer, Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Universität Siegen, seine Klage rüge eine Verletzung des in der Landesverfassung garantierten Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit einer Verletzung des dort verankerten Rechtsstaatsprinzips.

Die zweite Klage wird von Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE, vorbereitet. Der Autovermieter wird in diesem Jahr voraussichtlich mehr als 3 Mill. Euro als Rundfunkbeitrag abführen müssen. Allein im ersten Quartal 2013 wurden für den Geschäftsbereich Autovermietung 717.911,89 Euro fällig. Gegen diesen Bescheid will Sixt nun vor dem Verwaltungsgericht München klagen und „notfalls den Rechtsweg ausschöpfen und durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.“

„Der Bescheid des Bayerischen Rundfunks dürfte wohl auf den höchsten Betrag lauten, den eine Rundfunkanstalt jemals von einem Beitragszahler für ein Quartal verlangt hat“, so Firmenchef Erich Sixt. “Die meines Erachtens missratene Gebührenreform schafft für viele Unternehmen Mehrbelastungen, führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zementiert Ungerechtigkeiten. Denn der Nutzer der Radios in den Mietwagen sind unsere Kunden, die privat ohnehin schon Gebühren zahlen müssen. Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlich überprüfen zu lassen.“


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(al) 19.08.2013



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