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Börsenverein reicht Beschwerde gegen Amazon ein

Nach Auffassung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. ist die Verhandlungspraxis des Online-Händlers Amazon gegenüber Verlagen kartellrechtswidrig. Der Branchenverband der Verlage und Buchhändler hat nun Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Amazon missbrauche seine Marktmacht auf dem deutschen Nachfragemarkt für E-Books, erklärte der Geschäftsführer des Börsenvereins am Dienstag (24.06.2014) in Frankfurt. Seit Anfang Mai würde der Online-Händler die Auslieferung von gedruckten Büchern der Verlagsgruppe Bonnier verzögern, um höhere Rabatte beim Einkauf von E-Books zu erzwingen.

„Amazon verstößt mit seinem erpresserischen Vorgehen gegenüber Verlagen gegen das Kartellrecht“, sagt Alexander Skipis (Foto), Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „Das Geschäftsgebaren Amazons hat nicht nur Auswirkungen auf die betroffenen Verlage, sondern stellt eine Gefahr für alle Anbieter und Vertreiber von E-Books in Deutschland dar. Wir fordern das Bundeskartellamt auf, seine Untersuchungen aufzunehmen und das Vorgehen von Amazon zu unterbinden.“

Der Börsenverein habe den Sachverhalt von Kartellrechtsanwälten prüfen lassen. Demnach missbrauche Amazon seine Marktstellung in besonders eindeutiger Weise: Der Online-Händler fordert nach Medienberichten von den Verlagen der Bonnier-Gruppe eine Erhöhung der Rabatte beim E-Book-Einkauf von derzeit rund 30 Prozent auf 40 bis 50 Prozent. Damit würde Amazon ohne sachlich gerechtfertigten Grund deutliche Vorteile gegenüber anderen Abnehmern elektronischer Bücher erhalten. Dabei versuche Amazon, seine Forderungen mit Mitteln durchzusetzen, die der Nötigung gleichkommen. Amazon baue durch seine Lieferverzögerung erheblichen Druck auf die betroffenen Verlage auf, die die wirtschaftlichen Konsequenzen unmittelbar zu spüren bekämen. Das Vorgehen Amazons gegenüber deutschen Verlagen wurde publik, nachdem Medien bereits zuvor über ähnliche Fälle bei der Verlagsgruppe Hachette in den USA berichtetet hatten.

Die Marktmacht Amazons als E-Book-Einkäufer ergebe sich auch aus seiner Marktstellung als Verkäufer: Nach Angaben des Verbandes der Versandbuchhändler hat Amazon beim Online- und Versandhandel mit gedruckten und digitalen Büchern in Deutschland einen Marktanteil von rund 70 Prozent und wäre damit klar marktbeherrschend.

„Die Forderung entsprechender Sonderkonditionen durch Amazon ist allein Ausdruck der Marktstärke von Amazon, d.h. des Umstandes, dass Amazon als marktbeherrschender Online-Vertriebspartner für die Verlage unverzichtbar ist. In dieser Situation soll eine derartige Vorteilsgewährung durch das Kartellrecht gerade verhindert werden“, so der Beschwerde-Text


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(al) 24.06.2014



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