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Bundesregierung will internationale Rechtshilfe stärken

Im gesamten Bereich des Europarats mit seinen 47 Mitgliedsländern soll künftig eine internationale Rechtshilfe bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straftaten möglich sein, die sich an der zwischen den 28 EU-Staaten gängigen Praxis orientiert. Hierzu hat die Regierung am Montag einen Gesetzentwurf (Drucksache 18/1773) vorgelegt.

Im Gesetzentwurf heißt es, das Zusatzprotokoll werde die Fähigkeit der Europaratsnationen und der übrigen Zeichnerländer dieses Protokolls verbessern, „auf Straftaten angemessen reagieren zu können“. Bei dem Straßburger Staatenbund sind neben den 28 EU-Nationen noch 19 weitere europäische Länder Mitglied. Dem Zusatzprotokoll von 2001 zur grenzüberschreitenden Rechtshilfe in Strafsachen können zudem Staaten beitreten, die nicht zum Europarat gehören.


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(al) 27.06.2014



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