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Katjes’ Yoghurt Gums fehlt Unterscheidungskraft

Die Katjes Fassin GmbH & Co. KG, Emmerich/Rhein, kann ihre Yoghurt-Gums nicht als Gemeinschaftsbildmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eintragen lassen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg mit Urteil vom 15. Mai 2014 entschieden.

Die Vierte Beschwerdekammer des HABM hatte bereits am 11. Juni 2012 (Sache R 523/2012 4) über die Eintragung des Bildzeichens Yoghurt Gums als Gemeinschaftsmarke entschieden und diese abgelehnt. Katjes Fassin hatte dagegen vor dem EuGH geklagt.

Marke ist beschreibend, Unterscheidungskraft fehlt

Zur Vorgeschichte: Im Oktober 2010 hatte der Süßwarenhersteller beim HABM eine Gemeinschaftsmarke angemeldet - ein Bildzeichen in Blau und Weiß mit dem Schriftzug „Yoghurt Gums“. Für die Marke wurden insbesondere folgende Waren der Klasse 30 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung beansprucht: Süßwaren, mit Ausnahme von Kaugummi; Zuckerwaren, mit Ausnahme von Kaugummi.

Mit Entscheidung vom 19. Januar 2012 wies der Prüfer die Anmeldung für die streitigen Waren gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 zurück. Katjes legte daraufhin eine Beschwerde ein, die aber von der Vierten Beschwerdekammer abgelehnt wurde. Diese erklärte, dass "sowohl die beiden das Bildzeichen Yoghurt-Gums bildenden Wörter als auch ihre Kombination für die englischsprachigen Verkehrskreise allgemein verständlich seien und von diesen daher unmittelbar als Hinweis auf die Zusammensetzung der streitigen Waren aufgefasst würden.

Die Bildelemente seien zu schwach, um der Marke die erforderliche Unterscheidungskraft zu verleihen. Die Marke sei daher für die streitigen Waren im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 beschreibend, und es fehle ihr hinsichtlich dieser Waren an Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung."


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(rd) 03.07.2014



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