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Meissener Markenstreit geklärt

Die Stadt Meissen (Sachsen) und die dortige Staatliche Porzellanmanufaktur haben sich über die Nutzung der Marke Meissen geeinigt.
In einer gemeinsamen Erklärung wird festgelegt, dass alle Unternehmen in der Stadt das Recht haben sollen, den Ortsnamen im Zuge ihres Firmennamens zu führen. Ausgenommen sind davon lediglich direkte Wettbewerber der Porrzellanherstellers sowie „Firmen, die den guten Ruf der Manufaktur“ beeinträchtigen könnten. Ein von der Stadt angedrohter Löschungsantrag für die Marke Meissen ist damit offenbar vom Tisch.

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(rd) 10.12.2014



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