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Suhrkamp Verlag: Weg frei für Umwandlung in AG

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die zum Ziel hatte, die Umwandlung der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG zu unterbinden. Die Entscheidung beruhe auf der Folgenabwägung, dass die Nachteile, die sich für den Verlag daraus ergäben, die Nachteile erheblich überwiegen, die dem Antragsteller entstünden Minderheitsgesellschafter Hans Barlach, der 39 Prozent an dem Verlag hält, wollte auf diesem Wege die Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft verhindern. Laut FAZ wird nun Anfang des Jahres mit der Umwandlung gerechnet. Ziel ist neben der Umwandlung eine Kapitalerhöhung, durch die Barlachs Anteil auf 26 Prozent und damit sein Einfluss auf den operativen Geschäftsbetrieb sinken würden.

Das Gericht sah allerdings nicht hinreichend belegt, dass daraus wirtschaftliche Nachteile für Barlach erwachsen. Hingegen anerkannte es die eidesstattliche Aussage der Gegenpartei, im Falle einer Verzögerung, spätestens ab Juni nicht mehr in der Lage zu sein, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen und damit der Insolvenzplan scheitere. Die Folge wäre unter anderem auch die völlige Wertlosigkeit der Anteile Barlachs.


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(uk) 22.12.2014



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