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Vorerst kein Urteil im Streit um VG-Wort-Ausschüttungen

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Verfahren ausgesetzt, in dem es um die Frage geht, ob die VG Wort berechtigt ist, einen pauschalen Betrag ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen.

Das Gericht will den Ausgang eines Verfahren abwarten, das derzeit am Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist. Dort beschäftigt das Gericht ein Rechtsstreit aus Belgien, in dem geklärt werden soll, ob es den Mitgliedstaaten überhaupt gestattet ist, die Hälfte der Tantiemen den Verlegern der von den Urhebern geschaffenen Werke zu gewähren. Ende Januar wird die mündliche Anhörung sein, eine Urteilsverkündung ist noch nicht terminiert.

Der Bundesgerichtshof hat das bei ihm anhängige Verfahren deshalb wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtsstreits ausgesetzt.

Der Streit in Deutschland dreht sich um die Frage, ob die VG Wort auch Verleger und Urheberorganisationen an ihren Einnahmen beteiligt darf, weil dadurch der Anteil des Urhebers an den Einnahmen sinke.


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(uk) 22.12.2014



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