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TTIP: Regionale Spezialitäten nicht in Gefahr

Im Ringen um das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP gibt es weiter Wirbel. Nachdem die Aussage von Bundesagrarminister Christian Schmidt, dass "nicht mehr jede Wurst und jeder Käse als Spezialität" geschützt werden könne, für Unmut gesorgt hatte und Angst schürte, dass Lübecker Marzipan, Gouda-Käse und Tiroler Speck ihren speziellen Schutz verlieren, gibt die Europäische Kommission nun Entwarnung. Die EU-Kommission wolle den Schutz geografischer Ursprungsangaben durch das transatlantische Handelsabkommen TTIP mit den USA verbessern, nicht verschlechtern, heißt es aus Brüssel. Das gehe auch klar aus dem TTIP-Verhandlungsmandat hervor. "Die Verhandlungen zielen darauf ab, durch das Abkommen für einen besseren Schutz und eine stärkere Anerkennung der geografischen Angaben der EU zu sorgen", heißt es darin.
  
Der Schutz geografischer Bezeichnungen ist laut EU-Kommission eine der Prioritäten bei den Verhandlungen mit den USA. Dabei gehe es um den Schutz europäischen geistigen Eigentums. Als solche seien die geografischen Bezeichnungen zu werten. Es gehe nicht darum, die Qualitäts- und Schutzstandards in Europa abzusenken, sondern im Gegenteil den Schutz europäischer regionaler Spezialitäten auch im amerikanischen Markt auszudehnen.

Die Europäische Union schützt hochwertige landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel durch drei Gütezeichen: g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung), g.g.A. (geschützte geographische Angabe und g.t.S. (garantiert tradionelle Spezialität).

Mit einer "geschützten Ursprungsbezeichnung" bürgt ein Hersteller dafür, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt (beispielsweise Altenburger Ziegekäse g.U. oder Allgäuer Emmentaler g.U.).

Eine "geschützte geografische Angabe" bestätigt die enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - wird im Herkunftsgebiet durchlaufen (z.B. Fränkischer Spargel g.g.A., Spreewälder Gurken g.g.A. oder Dresdner Stollen g.g.A.).
Das Gütesiegel "garantiert traditionelle Spezialität" bestätigt die traditionelle Zusammensetzung eines Erzeugnisses oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren.

In Deutschland sind derzeit 79 Produkte wie etwa Dithmarscher Kohl, Dresdner Christstollen und Halberstädter Würstchen geschützt.


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(rd) 08.01.2015



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