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Deutscher Richterbund: Gesetz-Entwurf gegen strafbare Kommentare im Netz greift zu kurz

Der Deutsche Richterbund mit Sitz in Berlin hat den Gesetz-Entwurf von Justizminister Heiko Maas gegen strafbare Kommentare im Internet unter die Lupe genommen. Die Richtung stimmt, aber der Richterbund sieht noch deutlichen Verbesserungsbedarf. "Die Vorschläge des Ministers greifen zu kurz", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können. Es braucht verbindliche Auskunftsstellen von Facebook und Co. im Inland, die schnell und verlässlich auf Anfragen der Strafverfolger reagieren."

Im Gesetz-Entwurf ist die Idee der Auskunftsstellen zwar vorgesehen, aber es fehlt der Druck durch Sanktionen. Denn sofern diese Stellen nicht freiwillig eingerichtet werden, lässt sich aus dem Gesetz kein Zwang für die Einrichtung herleiten.

Auch brauchen die Opfer einen direkten Anspruch auf Auskunft gegen die sozialen Netzwerke, damit die die Namen der Täter, also die Verfasser der häufig anonymen Hass-Kommentare, herausgeben. "Wer im Netz verleumdet oder beleidigt wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz klagt. Es macht auf die Täter weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden, sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen drohen", stellt Rebehn klar.


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(ps) 21.03.2017



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