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Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein geht gegen YouTube-Schleichwerbung vor

Auf den Social-Media-Plattformen verschwimmen die Grenzen zwischen redaktionellen Inhalten und Werbe-Botschaften zumindest manchmal. Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) mit Sitz in Norderstedt bei Hamburg ist hier aktiv geworden und geht bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht von Videos auf YouTube jetzt offensiv gegen Akteure vor.

Gegen den Hamburger YouTuber "Flying Uwe" hat die MA HSH nun ein medienrechtliches Verfahren wegen Verstoßes gegen die Werbe-Bestimmungen des § 58 Abs. des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) eingeleitet, das dazu führen kann, dass ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro verhängt wird. Schon im November 2016 forderte die MA HSH Uwe Schüder (so heißt der Kampf-Sportler Flying Uwe im bürgerlichen Leben) auf, einige seiner YouTube-Videos als Werbung zu kennzeichnen, woraufhin die Beschreibungen teilweise angepasst wurden. Bei Videos, in denen der YouTuber Produkte eines Unternehmens präsentiert und bei dem Uwe Schüder als Geschäftsführer fungiert, fehlen aber weiterhin Werbekennzeichnungen. Das führte nun zur Einleitung des Verfahrens.

Parallel zu diesem Verfahren hat die MA HSH rund 30 YouTuber aus Hamburg und Schleswig-Holstein angeschrieben und über die Werbe- und Sponsoring-Bestimmungen, die für YouTube-Videos gelten, informiert. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Werbung als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen abgesetzt sein muss. MA HSH-Direktor Thomas Fuchs: "Auch Werbung auf Plattformen wie YouTube unterliegt rechtlichen Grenzen. Wer hier professionell tätig ist, muss sich an diese Regeln halten."


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(ps) 27.03.2017



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