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OLG München: Marlene-Dietrich-Aufnahmen dürfen bei YouTube bleiben

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Google-Tochter YouTube die Lili-Marleen-Video-Clips nicht löschen muss (Urteil vom 13. April 2017 – Az.: 6 U 3515/12). Diese Clips bestehen aus Aufnahmen von Marlene Dietrich von einem Konzert 1972 in London. Die Marlene Dietrich Collection GmbH, die die Interessen der Marlene-Dietrich-Tochter Maria Riva vertritt, hatte in 2012 beim Landgericht München eine Klage auf Unterlassung eingereicht. Mit gemischtem Erfolg, denn YouTube sollte lediglich die Lili-Marleen-Clips löschen, nicht aber die anderen Clips. Das OLG München kam zu einer anderen Entscheidung und wies die gesamte Klage ab. Beim Bundesgerichtshof wurde das OLG-Urteil teilweise wieder aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.

Der BGH wies darauf hin, dass geklärt werden muss, wem die Urheber-Rechte zustehen, dem Filme-Macher oder der Marlene Dietrich Collection. Die OLG-Richter sind jetzt zu der Auffassung gelangt, dass die Urheber-Rechte beim Filme-Macher liegen und nicht bei der Erbin von Marlene Dietrich.


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(ps) 18.04.2017



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