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LG Berlin: World Media Group darf Domain berlin.com weiter betreiben

Die World Media Group, LLC mit Sitz in Basking Ridge (liegt in unmittelbarer Nähe von New York) darf die 2011 erstmals zugänglich gemachte Domain  Berlin.com weiter betreiben, wenn durch einen Disclaimer in englischer und deutscher Sprache deutlich hervorgehoben wird, dass es sich bei dieser Website nicht um die offizielle Site der Stadt bzw. des Landes Berlin handelt. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Urteil vom 27. Feb. 2017 – Az.: 3 O 19/15). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn noch kann das Land Berlin beim Kammergericht Berlin Berufung einlegen.

Das Land Berlin betreibt seit 1996 die Site www.berlin.de und präsentiert dort zahlreiche Berlin betreffende Informationen über Politik, Wirtschaft, Kultur, Tourismus und vieles mehr. Das Land Berlin ist der Auffassung, dass die Domain Berlin.com den Namen Berlin in unzulässiger Weise nutzt, und hat seit 2011 bereits mehrfach dagegen geklagt – teilweise mit Erfolg. Das führte unter anderem zu dem oben erwähnten Disclaimer.

Das Landgericht Berlin sieht darin einen ausreichenden Hinweis und stellt zudem fest, dass Internet-Nutzer nicht automatisch davon ausgehen, dass die Site Berlin.com einen offiziellen Charakter habe. Die Nutzer wissen heute, dass die Sites überwiegend von privater bzw. kommerzieller Seite kommen. Zudem gibt es bei Berlin.com keinen Hinweis darauf, dass ein "Hoheitsträger" involviert sei.


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(ps) 24.04.2017



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