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Dr. Alice Weidel erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Facebook
Dr. Alice Weidel gewinnt Verfahren gegen Facebook (Foto: Rechtsanwälte Steinhöfel)
Im Verfahren der AfD-Politikerin
Dr. Alice Weidel gegen
Facebook hat das
Landgericht (LG) Hamburg eine
Einstweilige Verfügung (EV) erlassen (Urteil vom 30. April 2018 – Az.: 324 O 51/18). Die Richter der
24. Zivilkammer gaben am vergangenen Freitag in einer mündlichen Verhandlung dem Antrag der Klägerin statt und untersagten dem sozialen Netzwerk, die beleidigenden Äußerungen in Deutschland zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Der Rechtsanwalt von Dr. Weidel,
Joachim Steinhöfel, hatte angemahnt, dass Facebook den Kommentar lediglich für Nutzer mit einer deutschen IP-Adresse gelöscht hatte. Somit war die Beleidigung weiterhin auch für deutsche Nutzer sichtbar, wenn diese die Facebook-Website über einen sogenannten VPN-Tunnel mithilfe einer ausländischen IP-Adresse aufriefen.
Mit welchen technischen Maßnahmen Facebook diese Einstweilige Verfügung umsetzen soll, ist bisher noch nicht definiert. Aufschluss darüber könnte die schriftliche Urteilsbegründung der Zivilkammer geben. Klar ist jedoch, dass Facebook bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro droht.
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(nm) 02.05.2018
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