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EuG: Netflix muss weiterhin Zahlungen an die deutsche Film-Förderung leisten

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Sitz in Luxemburg hat entschieden, dass der Streaming-Dienst Netflix auch weiterhin Zahlungen an die deutsche Film-Förderung FFA leisten muss (Urteil vom 16. Mai 2018 – Az.: T-818/16). Netflix hatte gegen die Zahlungspflicht geklagt, weil sich der Firmen-Hauptsitz nicht in Deutschland befindet. Darüber hinaus argumentierte Netflix, dass die bestehende Regelung (§§ 152, 153 FFG) gegen die Niederlassungsfreiheit, die Beihilfe- und Steuer-Bestimmungen sowie den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen würde.

Die EuG-Richter sahen das anders und wiesen die Klage als unzulässig ab, die direkt vor dem EU-Gericht erhoben worden war. Indirekt stellen die EuG-Richter damit auch fest, dass Anbieter von Video-Diensten auch zu Zahlungen verpflichtet sind, wenn sie ihren Sitz außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen haben, aber im jeweiligen Land Umsätze generieren.


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(ps) 22.05.2018



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