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OLG Köln: Umstrittene Kohl-Zitate bleiben verboten

Die Witwe des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln sowohl einen Sieg als auch eine Niederlage einstecken müssen. Im Rechtsstreit gegen Dr. Heribert Schwan, den Hauptautor des Buches 'Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle', hat die Vorsitzende Richterin Margarete Reske am 29. Mai 2018 das Urteil (Az.: 15 U 65/17) verkündet. Demnach ist die dem Altkanzler zu Lebzeiten zugesprochene Entschädigung für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte mit seinem Tod erloschen und Maike Kohl-Richter hat auch als Allein-Erbin keinen Anspruch auf die Auszahlung der Summe in Höhe von einer Million Euro. Die Richter sind der Auffassung, dass eine Entschädigung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten dem Betroffenen als Wiedergutmachung dienen soll und das sei nur bei lebenden Betroffenen möglich. Somit wird die vorab vom Landgericht (LG) Köln zugesprochene höchste Entschädigungssumme Deutschlands nie ausgezahlt.

Das erstinstanzliche Urteil wurde hingegen auch in Teilen von den Richtern des 15. Zivilsenats am OLG bestätigt – die 116 angegriffenen Passagen des Buches dürfen weiterhin nicht publiziert werden. Dr. Schwan hatte als Ghostwriter Zitate des Altkanzlers im Buch veröffentlicht, deren Abdruck Kohl ausdrücklich widersprochen hatte. Ebenso seien Äußerungen aus dem Kontext gerissen bzw. schlichtweg falsch zitiert worden, worin die Richter eine "grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht" sahen. Über das zwischen Kohl und Dr. Schwan vereinbarte und dem Altkanzler zugesprochene Letztentscheidungsrecht bezüglich der Publikation der einzelnen Zitate habe sich der Ghostwriter bewusst hinweggesetzt.

Der Anwalt von Maike Kohl-Richter, Thomas Hermes, kündigte nach dem Urteil an, dass die Witwe des Altkanzlers im Streit um den Anspruch auf die Entschädigung in Revision gehen will. "Wir sind der Auffassung, dass Täter vom Tod des Opfers nicht profitieren dürfen und werden daher den Bundesgerichtshof anrufen", so Hermes.

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(nm) 30.05.2018



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