Mittwoch, 08. Mai 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


EuGH: WAZ durfte Afghanistan-Papiere veröffentlichen

Afghanistan-Papiere: Der EuGH stellt das öffentliche Interesse über das Urheberrecht (Foto: EuGH)

Afghanistan-Papiere: Der EuGH stellt das öffentliche Interesse über das Urheberrecht (Foto: EuGH)
Mit dem Hinweis auf die Verletzung des Urheber-Rechts wollte die Bundesrepublik Deutschland respektive das Bundesministerium der Verteidigung die Publikation der sogenannten "Afghanistan-Papiere" verhindern bzw. untersagen. Die zur Funke Mediengruppe gehörende WAZ hatte sich diese Papiere "besorgt", nachdem die Bundeswehr die Herausgabe verweigerte, und sie 2013 auf ihrem Portal Der Westen publiziert. Darauf startete das Bundesministerium der Verteidigung juristische Maßnahmen und berief sich dabei auf das Urheber-Recht. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln gaben den staatlichen Instanzen Recht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hingegen legte dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in dieser Angelegenheit einige Fragen vor. Die EuGH-Richter kamen zwar zum Schluss, dass sich auch ein Staat auf das Urheber-Recht berufen kann, aber es hat zu prüfen, ob ein solcher Schutz des Urheber-Rechts auch an einem militärischen  Lagebericht besteht. In diesem speziellen Fall greift allerdings eine Ausnahme – nämlich die Berichterstattung über Tages-Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse sind (Urteil vom 29. Juli 2019 –Az.: C-469/17).

zurück

(ps) 30.07.2019



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine