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Die Illustrierte Freizeit Revue, die im Burda Senator Verlag in Offenburg erscheint, darf nicht mehr über den Privatbesuch von Erzbischof Georg Gänswein beim dem früheren Formel-1-Piloten Michael Schuhmacher berichten. Dieses Urteil hat der Rechtsanwalt Felix Damm von der Frankfurter Kanzlei DAMM Rechtsanwälte am Oberlandesgericht Köln erstritten.
Die Freizeit Revue hatte im Jahr 2018 einen Beitrag mit der Headline "Michael Schumacher – Er kehrt zurück – Wie er aussieht – Was er fühlt" veröffentlicht und darin auch den Besuch des katholischen Geistlichen bei dem 2013 verunglückten Schumacher thematisiert. Über den Besuch, der 2016 erfolgte, hat Erzbischof Gänswein "geplaudert". So ließ er wissen, wie der Besuch seinerzeit angeblich abgelaufen sein soll, welche christlichen Gesten und Riten er ausgeübt respektive angewendet habe und wie Schumacher damals angeblich ausgesehen habe.
Den Besuch haben die OLG-Richter der Privatsphäre von Michael Schumacher zugeordnet. Eine besondere Verschwiegenheitserklärung musste mit dem Erzbischof nicht vereinbart werden. Mit dem Urteil bestätigte das OLG Köln eine Entscheidung des Landgerichts Köln. Eine Revision ist nicht zugelassen worden.
(ps) 13.12.2019
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