Sonntag, 05. Mai 2024

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Von Have Fey begrüßt drei weitere Anwälte

Verstärken das Von Have Fey-Team seit Anfang 2024 (v.l.): Sebastian Eble, Philipp von Mettheim und Christian Neef - Fotos: Kathrin Spirk / Von Have Fey
Zum Jahreswechsel 2023/24 sind Sebastian Eble und Philipp von Mettenheim als Partner in Außensozietät bei der Hamburger Medienrechtskanzlei Von Have Fey an Bord gegangen. Beide kommen vom Hamburger Büro der Kanzlei CBH und gehörten zum Team, das 2017 den Hamburger CBH-Standort eröffnete.

Der 50-jährige Sebastian Eble studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Universität Kiel und absolvierte anschließend seinen Master of Law an der University of San Francisco. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2002 begann er seine Tätigkeit bei Preu Bohlig & Partner in Hamburg, für die er bis Juni 2017 tätig war. Im Juli 2017 wechselte Sebastian Eble zu CHB Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Aktivitäten liegen auf den Gebieten des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Design-Rechts.

Sebastian Eble berät und vertritt insbesondere Unternehmen aus der Mode- und chemischen Industrie. Er ist gleichermaßen als "klassischer" Prozessanwalt und als Berater tätig.

Der 54-jährige Philipp von Mettenheim ist seit über zwanzig Jahren gleichermaßen als Prozessanwalt wie als Berater mit Schwerpunkten im Presse-, Urheber- und Wettbewerbsrecht tätig. Er gründete 2008 die Kanzlei OMG Oldenburg, Mettenheim Gautier in Hamburg, die er 2015 in Richtung Preu Bohlig verlies. 2017 wechselte er ebenso wie Sebastian Eble zu CBH.

Philipp von Metteheim vertritt Unternehmen und Persönlichkeiten in Kommunikationskrisen und bei Auseinandersetzungen um rufschädigende Berichterstattung. Zu seinen Mandanten zählen bekannte Unternehmen, Bundesbehörden, namhafte Medienschaffende, Wissenschaftler und Persönlichkeiten ebenso wie Verlage und Journalisten.

Philipp von Mettenheim zählt zu den führenden Namen im Medien- und Urheber-Recht sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Er lehrt im Presse-, Medien- und Urheber-Recht an der Akademie im Zentrum Informationsarbeit der Bundeswehr und ist regelmäßig Referent von Fachvorträgen sowie Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

Ebenfalls neu seit Anfang 2024 gehört Christian Neef zum Team der Kanzlei Von Have Fey. Er gilt als Experte im Wettbewerbs-, Marken-, Design- sowie Urheber-Recht und arbeitet als Associate für Sebastian Eble. Christian Neef betreut nicht nur namhafte Bekleidungshersteller, sondern auch Musikverlage, ausübende Künstler sowie Produzenten und Songwriter. Seinen Mandanten steht er nicht nur beratend zur Seite, sondern wird für diese auch vielfach forensisch tätig.

Christian Neef studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen mit Auslandssemestern u. a. an der Lomonossov-Universität Moskau. Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2009 arbeitete er bei einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Hamburger Kanzlei im Bereich des Wettbewerbs-, Urheber- sowie Markenrechts. Aus dieser Tätigkeit heraus baute er parallel eine Rechtsanwaltsgesellschaft auf, welche ihre Tätigkeit ausschließlich auf die Durchsetzung von Urheberrechten konzentrierte und in diesem Bereich namenhafte Musikkünstler, Produzenten und Komponisten sowie Labels und Musikverlage vertrat.
Im Jahr 2013 erwarb Christian Neef den Fachanwaltstitel im Urheber- und Medien-Recht. Nach einigen Jahren der Tätigkeit in einer überregionalen Kanzlei verstärkt Christian Neef seit Anfang 2024 das Hamburger Anwaltsteam.


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(ps) 22.01.2024



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