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Präsidentin der Bucerius Law School geht ans Bundesverfassungsgericht

Der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages hat Prof. Dr. Doris König (Foto), Präsidentin der Bucerius Law School und Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht, zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Doris König wird Nachfolgerin von Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben eine Amtszeit von zwölf Jahren und können nicht wiedergewählt werden.

Dazu Prof. Dr. Michael Göring, Vorstandsvorsitzender der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius: „Die ZEIT-Stiftung beglückwünscht Frau Prof. König zu dem ehrenvollen Ruf nach Karlsruhe. Frau König gehört seit Anbeginn zur Bucerius Law School, sie ist Mitglied des Lehrkörpers seit dem Jahr 2000. Aus der Mitte der Hochschule wurde sie 2012 zur Präsidentin gewählt. Wir sehen ihren Gang nach Karlsruhe also mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Das Bundesverfassungsgericht gewinnt eine großartige Juristin, wir hingegen verlieren eine vorbildliche akademische Lehrerin und Führungskraft an der Spitze der ersten privaten Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland.“

Doris König, geboren 1957 in Kiel, ist seit 1. Oktober 2012 Präsidentin der Bucerius Law School und Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht an der Bucerius Law School. Dort war sie bereits von 2000 bis 2012 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht.

Bild: ©Ronald Fromann


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(al) 23.05.2014



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