Freitag, 03. Mai 2024

Aktuelle Ausgabe

Diese Woche

Nr. 1262 • Woche 9/2016

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Ein Sommer in der Provence

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für unsere "Ein Sommer in" Reihe.

Ariane Krampe Filmproduktion GmbH
Südliche Münchner Straße 2, 82031 Grünwald

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

TVstrick
strick tv
stricken tv
tv stricken

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Weiger Design GmbH
Am Aaracker 8, 69517 Gorxheimertal

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Leckeres vom Land

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

SCG Verlag Ltd.
Siriusweg 33a, 22391 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

LOST iN

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

HÖCKER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Friesenplatz 1, 50672 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantin, die PF Publishing GmbH, Muermeln 83b, 41363 Juechen, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Thomas Gerwers, ebenda, Titelschutz in Anspruch für:

Classiccar Porn
Classic Car Porn

In allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien, insbesondere für Printmedien und Druckereierzeugnisse wie Zeitungen und Zeitschriften, für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien sowie für Domain-Bezeichnungen.

NUEMANN + SIEBERT LLP Rechtsanwälte
Ludwig-Erhard-Allee 6, 76131 Karslruhe

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

maas – Impulse für ein erfülltes Leben

in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-I und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie Veranstaltungen aller Art, insbesondere Ausstellungen.

animaa-Verlag
Am Probstbaum 26, 66132 Saarbrücken

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

MOMENTE Magazin

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, für Domain-Bezeichnungen, elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

Fastlane Media GmbH
Westerhofer Straße 45, 21224 Rosengarten

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für den Titel:

Rheinzeit

in allen Darstellungsformen, Schreibweisen und Zusammensetzungen, in allen Medien und zwar auch für Rundfunk- und Fernsehsendungen, Druckerzeugnisse, Internet sowie Bild-, Ton- und Datenträger aller Art.

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Prinz
Kennedyplatz 2, 50679 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

TESTBild

in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Untertiteln sowie Kombinationen für Printmedien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Offline- und Onlinedienste sowie sonstige Online-Medien.

JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenstaufenring 62, 50674 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

step beyond
next level
fitness enhanced
step it up

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen und grafischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Rundfunk sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).

Rechtsanwalt Titus Ludwig
Johannesstraße 52, 51465 Bergisch Gladbach

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Mein neues, altes Haus
Kampf der Köche – Wer haut den Profi in die Pfanne?

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Schwarze Witwen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

RedSeven Entertainment GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Die Konfliktbibel

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Christoph M. Michalski, Der Konfliktnavigator
Barkhausener Straße 97, 49328 Melle

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

MEA CULPA, MEA CULPA

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Manfred Schlapp
Zum St. Johanner 20, 9490 Vaduz – Liechtenstein

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Deutsche Zeitschrift für Medizin
German Journal of Medicine
gjom

in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, grafische Gestaltungen und mit allen Zusätzen für sämtliche Medien, einschließlich Ton-, Bild- und Bildtonträger jeder Art, Hörfunk, Film, Fernsehen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Nutzung als Titel für Film-, Fernseh- und Videoproduktionen aller Art) und sonstige elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Dienste, sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, Video- und Computerspiele, Bild-, Ton-, Bildton- und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Literatur- und Druckerzeugnisse aller Art und Form, Merchandising, Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie Domain- Bezeichnungen im Intra- und Internet.

Patentanwälte Köchling, Döring PartG mbB
Fleyer Straße 135, 58097 Hagen

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:

WOW OF THE WEEK
Ich liebe einen Promi
Armes Deutschland – Stempeln oder Abrackern?
Liebling, ich mach dein Auto schön

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

mehr:wert
Das Magazin für Wirtschaft und Soziales

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVDs; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich im Auftrag eines Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Situationen Deutsch

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten und Abwandlungen für Druckereierzeugnisse und alle sonstigen Medien einschließlich Software-Erzeugnissen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronischer Medien und Netzwerke sowie Multimedia-Anwendungen (Offline- und Online-Dienste).

Rechtsanwältin Andrea Abing
Virchowstraße 2, 72800 Eningen u.A.

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